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Deutschland halt’s Maul!

Sven | 22. Juli 2009

Grundgesetzlich garantiert, ist die Rede- und Meinungsfreiheit doch nicht von jedem gewünscht. Sicher ist immer zu unterscheiden, ob die Aussage einer Person nur eine Meinung oder auch Fakten enthält. Denn wenn Fakten, womöglich noch nicht klar zu beweisende ins Spiel kommen, wird die Sache knifflig. Da gibt es aber Leute, die jede Meinungsäußerung, die ihnen nicht ganz angenehm ist, verboten wissen wollen. Gerade geschieht dies wieder in der Diskussion um die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an die Tübinger Anwältin Felicia-Amalia Langer.

“Das humanitäre Lebenswerk von Felicia-Amalia Langer ist beeindruckend”, schwärmt der Staatssekretär bei der Festveranstaltung im Staatsministerium in Stuttgart. Frau Langer habe sich “in herausragender Weise für Frieden und Gerechtigkeit sowie für die Wahrung der Menschenrechte” bei der Versöhnung zwischen Israelis und Palästinensern eingesetzt. Nun übt Frau Langer allerdings auch seit Jahren Kritik an Israel. Sie schlug sich im Antisemitismusstreit auf die Seite von Jürgen Möllemann und hat wohl auch schon mal zum Boykott der Produkte aus den israelischen Siedlungen aufgerufen. Und genau das, stinkt ihren Kritikern. Man könne doch nicht einer erklärten “Feindin Israels” ein Bundesverdienstkreuz verleihen. Der Zentralrat der Juden bläst sich in der gleichen Art auf, wie er das seinerzeit in der Diskussion mit Jürgen Möllemann tat. Zwei Vertreter der jüdischen Gemeinde, die selbst mit einem Bundesverdienstkreuz geehrt wurden, wollen ihres zurück geben, wenn man Frau Langer das Kreuz nicht wieder entziehen sollte.

Habe ich da irgendwas verpasst? Ich meine, mich zu erinnern, dass Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland jedem das Recht einräumt, seine Meinung frei zu äußern. Dazu gehört natürlich auch Kritik. Es steht dem Zentralrat der Juden in Deutschland genauso frei, Frau Langer zu kritisieren, wie es Frau Langer demnach erlaubt ist, Kritik am Staate Israel zu üben. Nur leider kommt es immer wieder vor, dass Kritik an Israel mit Antisemitismus verwechselt wird. Erstaunlicherweise sind es gerade die, die es am meisten betrifft, die diesem Irrtum unterliegen. Weder Herr Möllemann noch Frau Langer haben sich in ihrer Kritik tatsächlich antisemitisch geäußert. Die Herkunft des Begriffes Antisemitismus erlaubt diese Deutung nicht und die Verwendung des Begriffes in der Zeit von 1939 bis 1945 in Deutschland schon gar nicht. Antisemitismus in der Bedeutung von Judenhass kann _ich_ in der Kritik nicht erkennen.

Ich habe das Gefühl, dass von der jüdischen Seite keinerlei Kritik erwünscht ist. Ich halte das allerdings für kontraproduktiv. Wenn wir eine Auf- und Verarbeitung der Geschehnisse im dritten Reich erreichen wollen, müssen wir auch eine Diskussion zulassen. Ich finde es außerordentlich bemerkenswert, was in Israel geschaffen wurde. Ich finde es auch angemessen, wenn Israel seine Errungenschaften verteidigen möchte. Ich finde es _nicht_ angemessen, _jede_ Vorgehensweise Israels mit der jüdischen Vergangenheit begründen zu wollen. Besonders sauer stößt mir auf, dass gerade in Deutschland Kritik an Israel generell mit dem Hinweis auf die deutsche Vergangenheit verhindert werden soll. So habe ich das Grundgesetz nicht verstanden.

Ich habe bisher angenommen, dass das Bundesverdienstkreuz für besondere Leistungen auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder ehrenamtlichem Gebiet verliehen wird. Meiner Meinung nach, ist aber eine Einschränkung der Meinung eines anderen keine besondere Leistung. Ich finde, dass man für die Einschränkung der Kritik eines anderen keinen Orden verdient. Artikel 2 des Grundgesetzes formuliert hierzu das Recht “auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt”. Ich halte es aber für eine Einschränkung meines Rechtes auf freie Meinungsäußerung, wenn mir Kritik durch jemand anderen verboten werden soll.

Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Drohung mit der Rückgabe des eigenen Verdienstordens schon beinahe an Nötigung grenzt. Hier soll doch jemand zu einer Handlung gezwungen werden, indem ihm Übel angedroht wird. Denn die Rückgabe eines Ordens lässt den betreffenden Ordensverleiher nie in einem guten Licht erscheinen. Das halte ich durchaus für ein empfindliches “Übel”. Ich bin allerdings kein Rechtsexperte, insofern soll meine Meinung auch nur als solche verstanden werden. Dennoch muss ich sagen, dass es wohl jedem frei steht, ihm verliehene Orden wieder zurück zu geben. Nur zu! Wenn wir allerdings unsere Meinungsfreiheit einschränken lassen, sollten wir am besten gar nichts mehr sagen, also: Deutschland halt’s Maul!

Zur Ordensverleihung an Frau Felicia-Amalia Langer: www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,637343,00.html
Im übrigen steht in Artikel 5 des Grundgesetzes auch “Eine Zensur findet nicht statt”.

Kategorien
Allgemeines, Politisch
Tags
2009, Gott, Mensch, Zensur

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